Sind die Missachtung rechtlicher Grundsätze vom NRW-Justiz-Minister Limbach nur als über-griffige Gefälligkeit zu werten? Kann so eine Personalpolitik parteipolitisch motivierte Auswirkungen haben?
Frage an Vorsitzenden vom Innenausschuss
Günthers Verwaltungsklage gegen die Besetzung mit Limbachs favorisierter Duzfreundin Katharina J., einer Abteilungsleiterin im NRW-Innenministerium, hatte zu einem öffentlich viel beachteten Eklat geführt. Verwaltungsgericht Münster gab Günther recht und monierte ein manipulatives und teilweise rechtswidriges Auswahlverfahren. Demnach hätten Minister, Ministerium unter allen Umständen versucht, die Kandidatin J. auf den OVG-Führungsposten zu befördern, dabei rechtliche Grundsätze bei der Beförderung missachtet.
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a957cd5518a586e1855e5be/hoher-richterposten-brisante-postenbesetzung-holt-gruenen-nrw-justizminister-wieder-ein.html?source=puerto-reco-2_ABC-V50.5.B_schlagzeilen
Zur Erinnerung. MdB Hasselmann beklagt "Versagen" von Jens Span, Fraktionszwang nicht durchgesetzt zu haben. https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Hasselmann-rechnet-in-Wutrede-mit-Richterwahl-Desaster-ab-article25894947.html

