Sind die Missachtung rechtlicher Grundsätze vom NRW-Justiz-Minister Limbach nur als über-griffige Gefälligkeit zu werten? Kann so eine Personalpolitik parteipolitisch motivierte Auswirkungen haben?
Frage an Vorsitzenden vom Innenausschuss
Günthers Verwaltungsklage gegen die Besetzung mit Limbachs favorisierter Duzfreundin Katharina J., einer Abteilungsleiterin im NRW-Innenministerium, hatte zu einem öffentlich viel beachteten Eklat geführt. Verwaltungsgericht Münster gab Günther recht und monierte ein manipulatives und teilweise rechtswidriges Auswahlverfahren. Demnach hätten Minister, Ministerium unter allen Umständen versucht, die Kandidatin J. auf den OVG-Führungsposten zu befördern, dabei rechtliche Grundsätze bei der Beförderung missachtet.
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a957cd5518a586e1855e5be/hoher-richterposten-brisante-postenbesetzung-holt-gruenen-nrw-justizminister-wieder-ein.html?source=puerto-reco-2_ABC-V50.5.B_schlagzeilen
Zur Erinnerung. MdB Hasselmann beklagt "Versagen" von Jens Span, Fraktionszwang nicht durchgesetzt zu haben. https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Hasselmann-rechnet-in-Wutrede-mit-Richterwahl-Desaster-ab-article25894947.html
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei der Vergabe öffentlicher Ämter muss größtmögliche Transparenz herrschen und das relevante Entscheidungskriterium muss die fachliche Eignung darstellen. Dies gilt insbesondere auch für zu besetzende Posten innerhalb der Justiz. Bewerber müssen über jeden Zweifel erhaben sein, um eine Beschädigung des Vertrauens in die Neutralität staatlicher Institutionen zu verhindern. Hierbei handelt es sich um ein sehr hohes Gut.
Politische Amtsträger verpflichten sich dazu, dem Land zu dienen. Dafür tragen sie Verantwortung und daran haben sie ihr Handeln auszurichten.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster

