Antwort 11.07.2025 von Johannes Wiegelmann CDU
Für das von Ihnen beschriebene Problem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Beschlussklage vorgesehen

Foto: Tobias Koch
Für das von Ihnen beschriebene Problem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Beschlussklage vorgesehen
Ihren Hinweis werde ich in zukünftige Beratungen zum WEG berücksichtigen und selbstverständlich die praktischen Auswirkungen weiterhin verfolgen.
Als neu gewähltes Mitglied des 21. Deutschen Bundestages war ich am Gesetzgebungsverfahren des 20. Deutschen Bundestages nicht beteiligt