Warum wird z. B. das Thema Krankenversicherung nicht wie in der Schweiz geregelt? Wir als Pflichtversicherte wollen, dass endlich Schluss ist mit der Bevorzugung bestimmter Bevölkerungsgruppen!
Sehr geehrter Herr Wiegelmann, mit den kürzlich getroffenen Entscheidungen treiben die Politiker der sogenannten etablierten Parteien die Wähler in die Arme der AFD. Solange man die unteren und in gewissem Umfang auch die mittleren Bevölkerungsschichten benachteiligt und die Vermögenden schont, wird sich am „Siegeszug“ der AFD nichts ändern. Wir brauchen tiefgreifende Reformen, die die Schwachen im Blick behält. Das immerwährende drehen an irgendwelchen Stellschrauben ist alles andere als zielführend. Den ganzen Hickhack in der Umwelt- und Energiepolitik verstehen wir auch schon lange nicht mehr. Befreien Sie sich endlich aus den Armen der Öl- und Gaslobby und gehen Sie konsequent nach vorne oder haben Sie auch noch eine Dampfmaschine im Keller Ihres Hauses?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und das offene Wort. Ich nehme Ihre Kritik ernst. Viele Bürgerinnen und Bürger haben derzeit das Gefühl, dass Belastungen im Gesundheitswesen und in anderen Bereichen nicht mehr fair verteilt sind. Deshalb ist es wichtig, offen über notwendige Reformen zu sprechen und dabei nicht nur kurzfristig an einzelnen Stellschrauben zu drehen, sondern tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.
Sie sprechen dabei wichtige Punkte an: die Frage nach Gerechtigkeit im Gesundheitssystem, mögliche Alternativen wie das Schweizer Modell sowie den Bedarf an echten Strukturreformen.
Zum Schweizer Modell
Das Schweizer System wird häufig als Vorbild genannt. Es hat unbestreitbare Stärken (kurze Wartezeiten, hohe Qualität, Wahlfreiheit). Dennoch wäre ein direkter Übertrag auf Deutschland kein Gerechtigkeitsgewinn:
- In der Schweiz zahlt jede Person eine einkommensunabhängige Kopfprämie – unabhängig vom Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt prozentual am meisten. Das widerspricht Ihrem Wunsch nach mehr Gerechtigkeit für untere und mittlere Schichten.
- Es gibt keine beitragsfreie Familienmitversicherung wie bei uns. Gerade Familien mit mehreren Kindern wären oft stärker belastet.
- Trotz Subventionen für Geringverdiener liegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf in der Schweiz höher als in Deutschland.
Unser System basiert auf über 125 Jahren Bismarck’scher Sozialversicherung mit einkommensabhängigen Beiträgen und starker Solidarität. Ein Systemwechsel wäre nicht nur hochkomplex, sondern würde genau die Ungerechtigkeiten schaffen, die Sie zu Recht kritisieren.
Zum dualen System aus GKV und PKV
Ich möchte klar bekennen: Ich halte das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung grundsätzlich für sinnvoll und zukunftsfähig.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht für das Solidaritätsprinzip: Beiträge werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben, der Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung ist unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko gewährleistet. Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) beschreibt das in ihrem Bericht vom 30. März 2026 treffend: Die GKV verbindet sozialen Ausgleich mit dem Anspruch auf bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung – für derzeit rund 90 Prozent der Bevölkerung. Das ist ein historischer Erfolg.
Die private Krankenversicherung hingegen arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip: Prämien richten sich nach dem persönlichen Risikoprofil und gewähren individuelle Vorsorge. Sie bildet Kapitalrückstellungen für das Alter und schafft damit eine zusätzliche Säule der Finanzierungsstabilität. Gerade in einem alternden Gesellschaft ist dieser Kapitaldeckungsansatz ein sinnvolles Gegenstück zur umlagefinanzierten GKV.
Beide Systeme ergänzen die medizinische Versorgung – auch wenn es strukturelle Unterschiede und Spannungen gibt. Die FKG weist zum Beispiel darauf hin, dass bei Krankenhausabrechnungen die PKV derzeit mehr Prüfmöglichkeiten hat als die GKV, was zu einer gewissen Wettbewerbsverzerrung führt. Das ist ein legitimes Problem, das wir im Rahmen des bestehenden Systems angehen müssen – nicht durch Abschaffung des Systems selbst.
Eine Einheitsversicherung für alle – das ist die eigentliche politische Implikation hinter dem Schweizer Vergleich – würde diese Probleme nicht lösen, sondern neue schaffen: Sie würde die Finanzierungsvielfalt beseitigen, private Vorsorge abschneiden, verfassungsrechtliche Grundrechte von Versicherern und Versicherten tangieren, und vor allem: Sie würde keinen einzigen Euro mehr in das System bringen. Die FinanzKommission hat ausdrücklich den Auftrag erhalten, die Dualität des bestehenden Systems im Grundsatz zu respektieren – und das zu Recht.
Entscheidend ist vielmehr, was wir jetzt tun: die Versorgung effizienter organisieren, Ausgaben kontrollieren und beide Systeme so weiterentwickeln, dass sie dauerhaft zuverlässig funktionieren.
Zur GKV-Reform
Auch der Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom März 2026 macht deutlich, wie komplex die Finanzierung unseres Gesundheitswesens inzwischen geworden ist und dass nachhaltige Reformen nur über mehr Effizienz, bessere Steuerung und eine faire Lastenverteilung erreicht werden können.
Genau darum geht es bei der aktuellen GKV-Reform und dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Die zentrale Frage lautet: Wie sichern wir dauerhaft eine hochwertige medizinische Versorgung, ohne Beschäftigte, Arbeitgeber und Beitragszahler immer weiter finanziell zu überfordern?
Kurz gesagt, die GKV steht vor einer beispiellosen Finanzierungskrise. Die Krankenkassen wiesen im Jahr 2024 ein Defizit von knapp 10 Milliarden Euro aus. Trotz deutlicher Beitragssatzerhöhungen Anfang 2025 lagen die Rücklagen weiterhin unterhalb der gesetzlichen Mindestreserve – nur ein Bundesdarlehen verhinderte den Kollaps. Die Ausgaben steigen derzeit um fast 8 Prozent pro Jahr, die Einnahmen nur um rund 5 Prozent. Ohne strukturelle Eingriffe droht bis 2030 eine Deckungslücke von rund 40 Milliarden Euro – der Gesamtbeitragssatz könnte auf bis zu 19,3 Prozent steigen.
Die Bundesregierung hat deshalb – auf Basis der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit – ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Es geht schon lange nicht mehr um das von Ihnen monierte "Drehen von Stellschrauben".
Was bedeutet das konkret?
- Leistungserbringer werden begrenzt: Vergütungssteigerungen für Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Heilmittelerbringer, Hebammen, Rettungsdienste und Pharmaunternehmen werden auf die sogenannte Grundlohnrate – also die allgemeine Lohnentwicklung – als feste Obergrenze begrenzt. Das ist ein massiver Eingriff in bisher gewohnte Zuwächse. Nicht zielgenaue Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen werden abgeschafft.
- Arbeitgeber und Besserverdienende werden stärker herangezogen: Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze werden 2027 um jeweils 300 Euro monatlich zusätzlich angehoben. Der pauschale Arbeitgeberbeitrag für Minijobber steigt auf den allgemeinen Beitragssatz. Das stärkt die Beitragsgerechtigkeit – auch gegenüber höheren Einkommensschichten.
- Mitversicherte Ehegatten: Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten ohne Kinder unter 7 Jahren wird eingeschränkt. Wer davon profitiert, zahlt künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten.
- Versicherte und Patienten: Die seit über 20 Jahren eingefrorenen Zuzahlungsgrenzen werden der Lohnentwicklung angepasst. Zahnersatzzuschüsse werden auf das Niveau von vor 2020 zurückgeführt – bei gleichzeitig gesicherter Härtefallregelung für einkommensschwache Versicherte.
- Pharmazeutische Industrie: Ein neuer dynamischer Herstellerabschlag sorgt dafür, dass auch die Arzneimittelhersteller einen nachhaltigen Beitrag leisten.
Das Gesamtentlastungsvolumen des Gesetzes beträgt rund 16 Milliarden Euro im Jahr 2027, aufwachsend auf bis zu 38 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Sehr geehrter Herr W.,
Ich teile Ihre Ungeduld und verstehe die Frustration. Die Politik muss liefern und wird liefern. Ich bitte Sie aber, zu sehen: Diese Bundesregierung hat gerade eine der umfangreichsten und schmerzhaftesten Gesundheitsreformen seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht – eine Reform, die jeden trifft: Ärzte, Kliniken, Pharmaindustrie, Arbeitgeber, Versicherte und auch den Bund selbst. Das ist keine Klientelpolitik. Das ist der Versuch, ein System, das wir alle brauchen, dauerhaft zu erhalten.
Ihre Kritik an empfundenen Ungleichgewichten nehme ich ausdrücklich ernst. Wir brauchen jedoch keinen vollständigen Systemwechsel, sondern ein modernes, leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitssystem mit mehr Effizienz, mehr Eigenverantwortung und einer langfristig verlässlichen Finanzierung.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wiegelmann

