Wie stehen Sie zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung im Bezug auf Junge Personen, insbesondere Studierende?
Sehr geehrter Herr Wiegelmann,
ich habe dieses Jahr am Grimmels mein Abitur abgeschlossen, und bin jetzt am planen meiner Zukunft, vorallem im Bezug auf das Studium.
Mit Blick auf die Bezahlbarkeit des Studiums muss ich aber auch fest stellen, dass ich bei den aktuellen Plänen der Bundesregierung starke Zukunftsängste erhalte.
Dies liegt unteranderem auch stark an der Abschaffung der Minijobs, welche die Finanzierung des Studiums, vorallem auch mit Blick auf die Überteuerten Mieten stark erschweren würden.
Zudem bereitet mir die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, starke Ängste, da dies eventuell zu starker Mehrarbeit führen könnte.
Wie ist ihre Ansicht zu der Finanzierbarkeit des Studiums und den Zukunftsängsten meiner Generation?
Ps. Die Einschränkung des IFG bereitet mir auch Sorgen im Bezug auf die Stabilität unserer Demokratie, da so ein wichtiger Kontrollmechanismus wegfallen würde, was ist ihre Meinung dazu?
Sehr geehrter Herr H.,
zunächst herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Abitur. Dass Sie sich beim Blick auf Studium und Berufsweg Gedanken über Ihre finanzielle Zukunft machen, kann ich gut nachvollziehen.
Die Reformen, die jetzt anstehen, sollen unsere sozialen Sicherungssysteme so aufstellen, dass sie auch dann noch tragen, wenn Ihre Generation auf sie angewiesen ist. Manche dieser Entscheidungen sind unbequem, aber uns als Union ist wichtig, sie jetzt zu treffen.
Zur Bezahlbarkeit des Studiums gibt es eine gute Nachricht. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf einer BAföG-Reform beschlossen, der die Förderung spürbar stärkt und im Herbst im Bundestag beraten wird. Vorgesehen ist, die Wohnkostenpauschale zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro anzuheben und den Grundbedarf in zwei Schritten von 475 Euro auf das Niveau der Grundsicherung von derzeit 563 Euro zu erhöhen. Grundbedarf und Wohnkostenpauschale zusammen steigen damit von heute 855 Euro auf gut 1.000 Euro im Monat. Hinzu kommen für viele Geförderte die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ebenfalls angehoben werden. Ab dem Wintersemester 2028/29 sollen die Freibeträge zudem jährlich automatisch um 1,5 Prozent steigen. Gerade wegen der hohen Mieten in vielen Hochschulstädten ist diese Anhebung überfällig.
Minijobs wird es selbstverständlich weiterhin geben. Eine Abschaffung ist nicht geplant. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt vielmehr, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus zu beenden und Minijobs verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Denn heute lassen sich rund 80 Prozent der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien und geraten deshalb im Alter häufig in die Armutsfalle. Künftig würde dagegen jeder verdiente Euro die spätere Rente erhöhen. Ausnahmen sieht die Kommission bislang für Schülerinnen und Schüler vor. Wie eine Regelung für Studierende ausgestaltet wird, ist Gegenstand der Beratungen, die im Herbst anstehen. Für Sie persönlich kommt hinzu, dass Werkstudentenstellen von diesen Überlegungen gar nicht berührt wären. Sie kennen keine Minijob-Verdienstgrenze und sind bereits heute rentenversicherungspflichtig, sodass Ihnen neben dem BAföG ein bewährter Weg der Studienfinanzierung in jedem Fall offensteht.
Auch die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, die Ihnen Sorgen bereitet, fällt moderater aus, als Sie befürchten. Vorgeschlagen ist, die Regelaltersgrenze nach Abschluss der laufenden Anhebung ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln und die gewonnene Lebenszeit im Verhältnis 2:1 auf Erwerbs- und Rentenphase aufzuteilen. Nach heutigen Annahmen bedeutet das einen Anstieg um etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt und einen schrittweisen Anstieg auf 67,5 Jahre bis 2041. Eine Altersgrenze von 70 Jahren stünde nach diesen Berechnungen frühestens Anfang der 2090er Jahre an. Der Mechanismus greift zudem nur, wenn die Lebenserwartung tatsächlich steigt. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, sieht die Kommission Verbesserungen beim Zugang zur Erwerbsminderungsrente vor. Entschieden ist das noch nicht, der Bundestag wird darüber beraten. In einer Gesellschaft, in der immer weniger Junge für immer mehr Ältere einzahlen, ist eine moderat längere Lebensarbeitszeit aber ehrlicher als immer weiter steigende Beiträge, die vor allem Ihre Generation zu tragen hätte.
Das IFG bleibt ein wichtiges Instrument für Transparenz und die Kontrolle staatlichen Handelns. Ziel der Reform ist nicht, diese Möglichkeiten abzuschaffen, sondern Transparenz und berechtigte Schutzinteressen besser in Einklang zu bringen und Missbrauch zu unterbinden. Wie dieser Ausgleich am besten gelingt, werden wir im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig erarbeiten.
Für Ihr Studium wünsche ich Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wiegelmann

