Amtsangemessene Alimentation – wann setzt die Koalition endlich das BVerfG-Urteil um?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
als Berufssoldat & Vertreter im ÖPR/GPR werde ich regelmäßig zum Thema Besoldung & amtsangemessene Alimentation befragt. Mittlerweile fehlen mir hierzu überzeugende Antworten.
Das BVerfG hat bereits vor Jahren festgestellt, dass die Alimentation zwingend den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG genügen muss. Dennoch steht eine verfassungskonforme Neuregelung bis heute aus.
Sie waren bereits in der letzten Legislaturperiode mit diesem Thema befasst. Daher meine Frage: Wann wird die aktuelle Koalition endlich einen Gesetzentwurf vorlegen? Jede weitere Verzögerung erhöht nicht nur das verfassungsrechtliche Risiko, sondern verschärft auch die Probleme bei der Personalgewinnung.
Gerade die Bundeswehr sucht dringend Nachwuchs, während die private Wirtschaft mit höheren Gehältern & Zusatzleistungen längst attraktivere Angebote bietet. Ohne eine zeitnahe Anpassung bleibt der Dienst dauerhaft im Nachteil.
Danke für Ihr Antwort.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin in der 21. Legislaturperiode nicht mehr im BMI tätig und daher nicht mehr mit diesem Thema befasst. Gern gebe ich aber die Veröffentlichung des BMI vom 3. September 2025 wieder:
„Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen.“
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff