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Johann Saathoff
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Frage von Sabrina G. •

Warum will das BMI plötzlich Quellen-TKÜ und Strafrechtsverschärfungen für Sprengstoff-Delikte?

Sehr geehrter Herr Saathoff,in Ihrer Antwort vom 14.06.2023 auf eine schriftliche Frage zum Thema Geldautomaten-Sprengungen haben Sie noch folgendes geantwortet: "Sollte die Evaluierung zeigen, dass die Gemeinsame Erklärung nicht ausreichend umgesetzt wird und die Maßnahmen zu keinen nennenswerten Verbesserungen geführt haben, wird das Bundesinnenministerium zügig im Kreis der betroffenen Bundesministerien über mögliche gesetzliche Änderungen beraten." (Plenarprotokoll 20/108)Nun haben ja in den ersten Monaten mehrere Landespolizeibehörden deutliche Erfolge bei der Reduzierung der Fallzahlen gemeldet, u.a. in NRW und Niedersachen. Auch war - wenn überhaupt - nie die Rede von Strafrechtsverschärfungen oder dem Einsatz von Quellen-TKÜ. Meine Frage ist daher: Woher kommt der Sinneswandel und warum hat das BMI nun plötzlich einen Referentenentwurf vorgelegt, um die Quellen-TKÜ für Sprengstoff-Delikte zu ermöglichen?

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Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Zahl der Geldautomatensprengungen ist 2023 gegenüber 2022 zwar leicht zurückgegangen, aber eben nur um 7,1 Prozent. Während die Fallzahlen in Niedersachsen und NRW fielen, stiegen sie in Hessen und Baden-Württemberg an. Die 461 in 2023 festgestellten Fälle bedeuten immernoch das zweithöchste Fallaufkommen seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2005. Das Gefahrenpotenzial von Geldautomatensprengungen ist also weiterhin hoch und es hat kein Sinneswandel stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt. Z. B. soll die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts durch Strafverschärfungen besser bekämpft werden können. Auch sollen Ermittlungsbehörden bessere Instrumente zur Aufklärung solcher Straftaten erhalten.
Nach der Auswertung der in der Länder- und Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen soll der Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach folgt das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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