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Frage von Peter S. •

Frage an Jörg Hamann von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Hamann,

im Architekturwettbewerb für den geplanten neuen Fern- und Regionalbahnhof Diebsteich wird der Siegerentwurf vor Beginn der Sommerpause ausgewählt. Wie das Abendblatt schrieb, hat der Projektentwickler, die ProHa Altona GmbH & Co. KG, „den Realisierungswettbewerb im Februar 2018 in enger Abstimmung mit der Stadt und der Bahn AG ausgelobt.“ 13 Architekturbüros aus vier Ländern hätten ihre Vorschläge für das städtebauliche Gebäudeensemble eingereicht.

https://www.abendblatt.de/hamburg/altona/article214363653/Neue-Bahnhof-Diebsteich-gefaehrdet-seltene-Pflanzen.html

Allerdings habe ich vergeblich nach einer öffentlichen Bekanntmachung für diesen Wettbewerb gesucht. Offenbar war es also so, dass nur ein vorab intern ausgewählter Kreis von Teilnehmern direkt zur Abgabe von Entwürfen aufgefordert worden ist.

Haben Sie eine Erklärung dafür, wie dies mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW2015) zu vereinbaren ist?

https://www.akhh.de/mitglieder/recht/wettbewerbsrecht/

Darin heißt es in § 1, „der offene Wettbewerb bietet die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe.“ Im offenen Wettbewerb können alle interessierten Fachleute nach öffentlicher Ausschreibung einen Vorschlag entwickeln und einreichen.

Wissen Sie, ob die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verlangt und/oder gebilligt, dass für den neuen Bahnhof keine öffentliche Bekanntmachung erfolgen sollte?

Falls ja:

* Welchen Vorteil verspricht man sich von einem solchen Vorgehen ohne öffentliche Bekanntmachung?

* Besteht nicht ein Risiko, dass es zusätzlichen Ärger mit der EU-Kommission geben könnte, die laut Spiegel Online bereits eine Beschwerde wegen der Grundstücksvergabe am Diebsteich prüft?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bahnhof-hamburg-altona-eu-prueft-verfahren-gegen-bauprojekt-a-1207652.html

Danke im Voraus für Ihre Antwort und

freundliche Grüße

P. S.

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Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Mail und Anfrage. Dieser Bereich wird bei uns aber ausschließlich von unseren Kollegen und Abgeordneten aus Altona bearbeitet. Ich werde Ihre Mail weiterleiten.
VG Jörg Hamann

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Sehr geehrter Herr Schönberger,

Sie hatten Herrn Jörg Hamann, MdHB um die Beantwortung nachstehender Fragen gebeten. Herr Hamann und ich haben vereinbart, dass das Thema Fernbahnhof federführend von mir als Altonaer Wahlkreisabgeordnete bearbeitet wird. Insofern antworte ich Ihnen wie folgt:

 
im Architekturwettbewerb für den geplanten neuen Fern- und Regionalbahnhof Diebsteich wird der Siegerentwurf vor Beginn der Sommerpause ausgewählt. Wie das Abendblatt schrieb, hat der Projektentwickler, die ProHa Altona GmbH & Co. KG, „den Realisierungswettbewerb im Februar 2018 in enger Abstimmung mit der Stadt und der Bahn AG ausgelobt.“ 13 Architekturbüros aus vier Ländern hätten ihre Vorschläge für das städtebauliche Gebäudeensemble eingereicht.

Allerdings habe ich vergeblich nach einer öffentlichen Bekanntmachung für diesen Wettbewerb gesucht. Offenbar war es also so, dass nur ein vorab intern ausgewählter Kreis von Teilnehmern direkt zur Abgabe von Entwürfen aufgefordert worden ist.

Haben Sie eine Erklärung dafür, wie dies mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW2015) zu vereinbaren ist?/

Bei dem in Rede stehenden Einladungswettbewerb handelt es sich um einen Sonderfall des nichtoffenen Wettbewerbs. Der Einladungswettbewerb, bei dem der Auslober die Teilnehmer unmittelbar, ohne eine vorherige Bekanntmachung, auswählt, ist für private Auslober rechtlich zulässig (s. § 3 Abs. 3 Unterabs. 2 Satz 2 RPW 2015). Die ProHa Altona GmbH & Co. KG ist eine private Ausloberin und durfte somit einen Einladungswettbewerb durchführen.

Der Einladungswettbewerb wurde nach unseren Informationen von der Hamburgischen Architektenkammer registriert. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der RPW 2015 entsprechen (s. § 2 Abs. 4 RPW 2015).

/Darin heißt es in § 1, „der offene Wettbewerb bietet die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe.“ Im offenen Wettbewerb können alle interessierten Fachleute nach öffentlicher Ausschreibung einen Vorschlag entwickeln und einreichen.

Wissen Sie, ob die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verlangt und/oder gebilligt, dass für den neuen Bahnhof keine öffentliche Bekanntmachung erfolgen sollte?

Falls ja:

Welchen Vorteil verspricht man sich von einem solchen Vorgehen ohne
öffentliche Bekanntmachung?

Ausgelobt wurde dieser hochbauliche Realisierungswettbewerb von der ProHa Altona GmbH, dem Investor, den die Freie und Hansestadt Hamburg über eine europaweite Grundstücksausschreibung letztes Jahr ausgewählt hat. In dieser Grundstücksausschreibung wurde zur Sicherung der architektonischen Qualität bereits die Verpflichtung zur Durchführung eines hochbaulichen Wettbewerbsverfahrens festgeschrieben. Dabei sind in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen folgende Rahmenbedingungen formuliert worden: Durchführung eines Verfahrens gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015), mindestens 15 Teilnehmer, davon 5 internationale Büros, 5 nationale Büros und 5 Hamburger Büros. Die hier zu bewältigende komplexe Aufgabenstellung, die Vielzahl an Schnittstellen mit der Deutschen Bahn AG und den damit verbundenen besonderen Anforderungen an die Ausstattung des zu beauftragenden Architekturbüros und auch der strikt einzuhaltende Zeitplan bei der Umsetzung des Projektes erforderten bereits bei der Auswahl der Teilnehmer den Nachweis von Qualifikationen.

Die Teilnahme an einem Realisierungswettbewerb mit den entsprechenden Leistungsanforderungen ist für jedes Architekturbüro eine wirtschaftliche Herausforderung und eine großartige Leistung, die nur abgefordert werden sollte, wenn eine realistische Aussicht auf eine Beauftragung besteht. Nach RPW 2015 kann einer der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung beauftragt werden. Da die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass eine Beauftragung des Wettbewerbsgewinners erfolgen sollte wurde dies auch so nach unseren Informationen im Vorfeld mit dem Ausloberin vereinbart. Damit muss aber auch verbunden sein, dass das entsprechende Architekturbüro in der Lage ist den Auftrag auszuführen und zwar in diesem Fall aufgrund der Zeitvorgaben und vertraglichen Vereinbarungen direkt im Anschluss an die Wettbewerbsentscheidung. Insofern ist aus fachlicher Sicht ein offenes Wettbewerbsverfahren zur Bearbeitung der hier anstehenden komplexen Aufgabe nicht zielführend.

Besteht nicht ein Risiko, dass es zusätzlichen Ärger mit der EU-Kommission geben könnte, die laut Spiegel Online bereits eine Beschwerde wegen der Grundstücksvergabe am Diebsteich prüft?

Nein, das Vorgehen steht im Einklang mit EU-Recht. Die ProHa Altona GmbH & Co. KG ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und unterliegt daher nicht dem Vergaberecht. Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Rath, MdHB