
(...) Nach dem Bayerischen Meldegesetz erhalten Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen bestimmte Auskünfte aus dem Melderegister. Falls Sie eine Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, müssten Sie dies dem Meldeamt bei Ihrer Gemeinde mitteilen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat bereits im Januar 2008 öffentlich durch allgemeine Bekanntmachung auf die auch formlose Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. (...)