
(...) Bei schweren Verbrechen wie Raub oder gar Mord hatten in der Vergangenheit immer wieder die von Tätern benutzten Handys zur Festnahme geführt. Die Telefondiensteanbieter haben mit der zunehmenden Verbreitung von Flatrate-Tarifen allerdings keine Veranlassung mehr gesehen, die Verbindungs- und Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern, weil dies für Abrechnungszwecke nicht mehr erforderlich war. Damit standen die in ganz konkreten Einzelfällen von der Polizei angeforderten Verbindungsdaten nicht mehr zur Aufklärung von Verbrechen zur Verfügung. (...)