
(...) bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Konzerten, Festumzügen, Demonstrationen u.ä. sorgt die Polizei für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie greift ein, wenn dies zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig ist und erfüllt damit ausschließlich die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben. (...)