(...) Die von Ihnen geforderte Anerkennung und Förderung des Ehrenamts war für die Staatsregierung stets eine sehr wichtige Aufgabe und wird es auch künftig sein. Der Freistaat Bayern verfolgt dieses Ziel seit Jahren und hat als erstes Land die Förderung des Ehrenamtes sogar als Staatsziel in seine Verfassung aufgenommen (vgl. Art. 121 der Bayerischen Verfassung). (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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