(...) Mit der 6. IfSMV sind nunmehr auch für Gottesdienste weitere Lockerungen in Kraft getreten. Für Gottesdienste im Freien gilt nunmehr eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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