(...) In Bayern gibt es neben bereichsspezifischen Auskunftsrechten bereits im Dritten Teil des Bayerischen Datenschutzgesetzes unter der Überschrift „Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit“ in Art. 39 BayDSG ein allgemeines Informationszugangsrecht zur Stärkung der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

