Die Gebührenerhebungsmöglichkeit dient der Möglichkeit, erhöhten Aufwand der Hochschulen teilweise zu honorieren, der sich etwa aus einer besonders hohen Nachfrage von Angeboten der Vermittlung von naturwissenschaftlich-technischem Wissen durch außereuropäische Studierende ergeben kann.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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