Die schriftliche Kommunikation der Behörden des Freistaats Bayern unterliegt, aus Gründen der Verständlichkeit, (Rechts-)Klarheit und Bürgerfreundlichkeit, seit jeher den Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

