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Joachim Herrmann
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Frage von Sabine D. •

Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetz: Befürworten Sie diese Beschränkung?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

mich würde sehr interessieren, wie Sie zu dieser Veränderung stehen. Befürworten Sie diese Beschränkung?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 07.07.2026 zur Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes. 

Die mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ am 02. Juli vorgebrachten Vorschläge zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes betreffen das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)“ und damit ein Bundesgesetz. Dieses ist anwendbar für den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes.

In Bayern ist der allgemeine Auskunftsanspruch in Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geregelt. Dieser enthält bereits bisher die im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ dargestellte Voraussetzung eines berechtigten Interesses. Hierfür wiederum genügt jedes wirtschaftliche, rechtliche oder auch ideelle Interesse. Die Darlegung eines berechtigten Interesses ist notwendig, um beurteilen zu können, ob etwaige einer Auskunftserteilung entgegenstehende Interessen, wie etwa der Schutz personenbezogener Daten, zurückstehen müssen. Das IFG des Bundes und auch die Informationsfreiheitsgesetze anderer Länder kommen auch bisher nicht umhin, entgegenstehende Interessen durch Ausschlussgründe oder solche Abwägungsgebote zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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