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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Nils H. •

Frage an Joachim Herrmann von Nils H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
warum haben Sie trotz der Meldungen und den Bespielen der asiatischen Länder erst so spät reagiert und Bayern nicht frühzeitig abgeriegelt, d.h. an den Grenzen und am Flughafen München Einreiseverbote, Temperaturmessungen, Quarantäne für Heimkehrer aus Tirol, China, Italien durchgeführt?
Welche Regelungen gelten aktuell? Welche Maßnahmen werden zur Sicherheit der in Bayern lebenden Menschen getroffen?
In den Medien liest man, dass sogar mit den vom Bund bereitgestellten Maschinen Heimkehrer mit offensichtlichen Symptomen nicht kontrolliert werden.

mit freundlichen Grüßen

N. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ansprechen.

Das rasant und weltweit um sich greifende neuartige Coronavirus (Sars-CoV-2) und seine Folgen stellen derzeit auch unser Land vor eine der größten je dagewesenen Herausforderungen. Die Lage ist ernst und es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Durchführung von Grenzkontrollen in die Zuständigkeit der Bundespolizei fällt und somit dem Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unterliegt. Hierunter fällt auch der Flughafen München, dort werden die Grenzkontrollen durch die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durchgeführt. Grenzpolizeiliche Aufgaben durch die Bayerische Grenzpolizei werden am Flughafen Nürnberg und Memmingen sowie an kleineren Verkehrslandeplätzen in Bayern wahrgenommen.

Durch die Bayerische Grenzpolizei werden an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen im begründeten Einzelfall Körpertemperaturmessungen mit "No Touch"-Fiebermessgeräten vorgenommen. Ein begründeter Einzelfall liegt etwa dann vor, wenn weitere Indizien für eine Corona-Erkrankung offensichtlich wahrnehmbar sind, z. B. ein krankhafter Allgemeinzustand. Die Einleitung von weiteren Maßnahmen bei festgestellter Symptomatik, vor allem die Einbindung des Gesundheitsamts sowie die Separierung der Person und die Übergabe an den Rettungsdienst sind obligatorisch.

In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, dass die Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern derzeit gemeinsam eine Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus, erarbeiten.

Über die aktuell geltenden Maßnahmen und Empfehlungen und auch für Fragen des Eigenschutzes und der Hygiene können Sie sich unter den folgenden Links informieren: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern und https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.

Sehr geehrter Herr Hausdörfer, die Bayerische Staatsregierung hat in den letzten Wochen bewiesen, dass sie konsequent handelt. Umsichtig, schnell und zielgerichtet wurden zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit getroffen, die wegweisend für ganz Deutschland waren. Diese Maßnahmen werden angesichts der dynamischen Lage, die sich täglich verändert, fortlaufend überprüft, an die aktuelle Gefahrensituation angepasst und natürlich wieder aufgehoben, sobald dies die epidemische Lage erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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