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Joachim Herrmann
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Frage von Markus W. •

Frage an Joachim Herrmann von Markus W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

wann bekommt Bayern endlich sein Informations-Freiheits-Gesetz?
Als durchschnittlicher und mündiger Bürger sehe ich mich in der Lage mit Akteneinsicht umzugehen.
Wird dieses bayerische IFG dann ebenfalls Modellcharakter in Deutschland haben, ähnlich dem PAG?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

M. W.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weindel,

ich danke für Ihre E-Mail vom 19. Mai 2018 (Nr. 298752), mit der Sie sich nach dem Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes für Bayern erkundigen.

Ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es eine Reihe anderer Bundesländer kennt, gibt es in Bayern bislang nicht. Entsprechende Gesetzesinitiativen der Opposition wurden von der Bayerischen Staatsregierung aus mehreren Gründen abgelehnt.

So gibt es bereits nach der geltenden Rechtslage eine ganze Reihe von Informationsrechten und Veröffentlichungspflichten, wie z.B. aus dem Umweltinformationsgesetz, dem Verbraucherinformationsgesetz und beispielsweise den Informationsfreiheitssatzungen einzelner Gemeinden (etwa in 70 von rund 2.000 Gemeinden). Vor allem aber wurde anknüpfend an den unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über individuelle Informationszugangsbegehren in einem zunächst in Art. 36 BayDSG, (jetzt: Art. 39 BayDSG 2018) eine Regelung aufgenommen, die einen allgemeinen Informationszugangsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen im bayerischen Landesrecht kodifiziert. Die Normierung dieses Auskunftsanspruchs schafft im Interesse der stärkeren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger mehr Rechtssicherheit über Umfang und Grenzen des allgemeinen Auskunftsrechts und verwirklicht damit ein eigenständiges Alternativkonzept zu den von der Staatsregierung abgelehnten Oppositionsvorschlägen für Informationsfreiheitsgesetze. Damit wird gleichzeitig die Vollzugstauglichkeit verbessert, ohne datenschutzrechtliche Schutzstandards zu relativieren.

Ein Informationsfreiheitsgesetz kann dementsprechend die schon bestehenden Informationsrechte nicht wesentlich erweitern. Darüber hinaus enthielten die entsprechenden Gesetzesinitiativen durchweg bürokratieintensive Regelungen, die den Regulierungs- und Entbürokratisierungsbemühungen diametral zuwider liefen. Nicht zuletzt wurden die bisherigen Gesetzesentwürfe der Opposition aus datenschutzrechtlichen Belangen abgelehnt. Denn diese hätten allesamt zu einer Relativierung des geltenden Datenschutzniveaus geführt. Ein Bürger, der seine Daten freiwillig oder gezwungenermaßen einer Behörde zur Verfügung stellt, kann bislang darauf vertrauen, dass seine schutzwürdigen Interessen gegenüber Dritten gewahrt bleiben.

Aus diesen Gründen sieht die Bayerische Staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Anlass zum Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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