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Joachim Herrmann
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Frage von Joerg M. •

Fiktives Partnereinkommen trotz fehlender Erwerbsfähigkeit und ungeklärter Daten – wie soll das verfassungskonform sein?

Sehr geehrter Herr Joachim Herrmann,

wie kann es sein, dass bei einer Familie mit mehreren Kindern ein fiktives Partnereinkommen unterstellt wird, obwohl der Partner aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erwerbstätig sein kann? Was rechtfertigt eine solche Fiktion, wenn sie an der tatsächlichen Lebenssituation vorbeigeht? Dadurch entsteht eine Unteralimentation.

Wie können Sie zudem behaupten, die Regelung sei verfassungsgemäß, obwohl die maßgeblichen Medianäquivalenzeinkommen für 2025 und 2026 noch nicht feststehen? Ohne belastbare Daten erscheint eine pauschale Verfassungskonformität schwer nachvollziehbar.

Wenn mehrere Einkommen die gesellschaftliche Realität besser abbilden sollen, stellt sich spiegelbildlich die Frage, ob dann nicht auch über eine Anpassung der Arbeitszeit gesprochen werden muss – denn Leistung und Alimentation müssen in einem verfassungskonformen Verhältnis stehen.

Eine Schande fuer Bayern.

Eine Erklärung, die diese Punkte aufgreift, wäre hilfreich.

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