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Joachim Herrmann
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Frage von klaus l. •

Frage an Joachim Herrmann von klaus l. bezüglich Recht

sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,

nachdem Sie mir zu meinen Fragen - Polizeigewalt in Wasserburg - sehr ausführlich geantwortet haben, bin ich heute , nach dem Lesen der SZ und Aussagen des sehr umstrittenen Polizeipräsidenten von München, fast vom Hocker gefallen . Diese Aussage eines Polizeiführers vor dem jetzt bekannt gewordenen Fakten , lässt für mich nur den einen Schluss zu : Entfernen Sie diesen Beamten sofort aus dem Polizeidienst ! Er ist eine schande für jeden aufrechten Bürger und vor allen für die Polizeibeamten die Ihren Dienst nach Recht und Ordnung versehen..

Der geneigte Leser fragt sich, nach abwägen aller Ihm zu verfügung stehenden Informationen (Presse SZ/Spiegel) zum wiederholten male was mit der Polizei los ist. Diese vorgehen eines Beamten unter tätiger mithilfe seiner Kollegen stellt für sich schon eine schwere Körperverletzung im Amt, erschwerend kommen die nachfolgenden Aktionen der Hausdurchsuchung usw...

Konkrete Frage an Sie persönlich : Glauben Sie wirklich das die darstellungen des Beamten (Notwehr usw.) der Wahrheit entsprechen ? Sind Sie nicht auch der Meinung , wie die meisten der anständigen Polizeibeamten und andere Juristische Personen sowie eine große Mehrheit der Bürger in Bayern, das die jetzt erhobenen Vorwürfe an die Frau an den Haaren herbeigezogen wurden ?

Wie Sie sicher aus meinen anderen Schreiben entnehmen konnten, bin ich durchaus Kritisch eingestellt und versuche beide Seiten zu betrachten.

Die einwendungen des Beamten und seiner Führung sind nichts als reine Schutzbehauptungen und Unterstellen geleichzeitig , das wir Bürger und die guten in der Polizei letztlich als grenzdebile Trottel hingestellt werden...

Ich hoffe auf eine ehrliche Antwort, bleibe aber dabei : " Es stinkt gewaltig in der Polizeiführung"

Klaus Lerche

Regensburg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lerche,

Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 16.02.2013 in der Angelegenheit “Inneres und Justiz“ habe ich erhalten.

Ergänzend zu meinen bisherigen Ausführungen darf ich festhalten, dass auch für den betreffenden Beamten die Unschuldsvermutung gilt, solange die rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die Justiz kein anderes Ergebnis ergibt. Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt und der Justiz im Rahmen ihrer verfassungsmäßig garantieren Unabhängigkeit als Herrin des Strafverfahrens die Sachleitung obliegt, bitte ich um Verständnis, dass ich derzeit keine weiteren Ausführungen zum betreffenden Geschehen treffen möchte.

Sehr geehrter Herr Lerche, die derzeitige mediale summarische Darstellung von Einzelfällen, die z. T. schon Jahre zurückliegen, können sicher einen Eindruck vermitteln, der nach meiner Überzeugung den Leistungen der Bayerischen Polizei nicht gerecht wird. Dass Bürgerinnen und Bürger nirgendwo anders so sicher leben wie in Bayern, ist in erster Linie ein Verdienst unserer hochmotivierten und gut ausgebildeten Polizei. So bin ich davon überzeugt, dass die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und –beamten ihre hoheitlichen Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich erfüllt. Wenn man ergänzend sieht, dass unsere Polizistinnen und Polizisten ca. 1,5 Millionen Einsätze pro Jahr mit zum Teil hohem Konfliktpotential bewältigen müssen, dann ist im Verhältnis dazu das Beschwerdeaufkommen von etwa 1.750 Fällen (0,12 %) als gering zu bewerten. Darüber hinaus belegen Umfragen unabhängiger Meinungsforschungsinstitute, dass der Polizei ein hohes Vertrauen seitens unserer Bürgerinnen und Bürger entgegengebracht wird.

Gerade deshalb ist es mir auch wichtig, dass der behördliche Umgang mit strafrechtlich oder dienstrechtlich relevantem Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und –beamten für die Bürgerinnen und Bürger transparent ist und als rechtsstaatlich akzeptiert werden kann. Die Devise lautet: In der Bayerischen Polizei wird nichts unter den Teppich gekehrt! Um dies in der öffentlichen Wahrnehmung noch deutlicher zu machen und jeglichen Anschien der Befangenheit vorzubeugen, habe ich entschieden, ab 01. März 2013 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf eine zentrale Ermittlungsstelle, nämlich das Bayerische Landeskriminalamt, zu konzentrieren. Damit konnten wir eine weitere Professionalisierung im Umgang mit (Verdachts-)Fällen strafrechtlich relevanten Verhaltens von Polizeibeamten erreichen. Bedeutsam ist in meinen Augen auch, dass die polizeilichen Ermittlungen nicht dem polizeilichen Ermessen obliegen, sondern sich an den Vorgaben der Strafprozessordnung auszurichten haben und zudem von der Staatsanwaltschaft geleitet werden. Die abschließende Bewertung der ermittelten Sachverhalte erfolgt durch die unabhängigen Gerichten, deren Anrufung – je nach Zuständigkeit – auch unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Die richterliche Unabhängigkeit selbst ist essentielle Basis unserer Verfassung und damit unseres Rechts- und Wertegefüges, an deren Realität und Wirksamkeit ich keinen Zweifel hege.

Vor diesem Hintergrund sollte den Polizeikräften, der Polizeiführung sowie den Strafverfolgungsorganen grundsätzlich das Vertrauen entgegengebracht werden, das jede staatliche Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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