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Joachim Hanisch
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Frage von Ursula R. •

Frage an Joachim Hanisch von Ursula R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hanisch,

ich bin Gemeinderätin der Freien Wählergemeinschaft Zorneding. Wir haben einen Bauantrag einer Firma Projektentwicklung Johannes Schöb, Kempten, vorliegen, die auf unserem verwaisten Bahnhofsgelände (das Bahnhofsgebäude wurde abgerissen, der Betreiber des noch vorhandenen Kiosks gibt demnächst wegen überzogener Pachtvorstellungen der Bahn auf) ein Gebäude errichten will, das u.a. ein sog. "Freizeit- und Eventcenter"´enthält - also eine Spielhalle. Es ist das typische Lockvogelangebot der Bahn: Sie bietet im selben Gebäude den lang entbehrten Fahrkartenverkauf, eine Wartehalle und ein "Backshop" an. Wir wollen die Spielhalle unbedingt verhindern. Ich habe mich soweit schlau gemacht und möchte nun wissen, was aus dem Gesetzentwurf über die Änderung des kommunalen Abgabegesetzes im Hinblick auf die Vergnügungssteuer geworten ist. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Ursula Roth

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Roth,

für Ihr Interesse an unserer parlamentarischen Arbeit möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Mit den Problemen, die Sie schildern, haben sich in der letzten Zeit zahlreiche Gemeinden konfrontiert gesehen.
Aus diesem Grund hat der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführender Ausschuss in seiner Sitzung am 20. Oktober insgesamt zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beraten. Beide Entwürfe sahen die Einführung einer Vergnügungssteuer zur Besteuerung der Umsätze von Spielgeräten gemäß Spielverordnung vor. In einem der beiden Vorschläge war allerdings eine Begrenzung der Vergnügungssteuer auf 15 Prozent des Umsatzes des Geldspielgeräts vorgesehen.
Die Freien Wähler haben dem Gesetzentwurf zur Einführung einer unbegrenzten Vergnügungssteuer zugestimmt. Wir sind der Meinung, dass den Gemeinden endlich ein effektives Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden muss, um die Errichtung von neuen Spielhallen wenigstens etwas steuern zu können. Der Verweis auf die baurechtlichen Regulierungsmöglichkeiten ist unserer Ansicht nach für viele Gemeinden nicht ausreichend, da insbesondere in Innenstädten oft keine Bebauungspläne vorhanden sind.
Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Gesetzentwürfe von der CSU- und FDP-Fraktion im Ausschuss für Kommunales und Inneres abgelehnt wurden. Die abschließende Entscheidung des Plenums über die Gesetzentwürfe steht aber noch aus.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Joachim Hanisch, MdL