Werden EfA-Dienste vor dem bundesweiten Roll-out zentral auf Barrierefreiheit (EN 301 549) geprüft, oder beruht die Konformität nur auf Zusicherung des bereitstellenden Landes?
Sehr geehrte Frau Dillschneider, nach dem „Einer-für-Alle"-Prinzip (EfA) werden Online-Dienste einmal entwickelt und bundesweit von vielen Kommunen nachgenutzt. Barrierefreiheit nach EN 301 549 / BITV 2.0 ist gesetzlich verpflichtend, in der Praxis erfüllen aber viele Verwaltungsdienste sie nicht.Meine Sorge: Ist ein einzelner EfA-Dienst nicht barrierefrei, vervielfältigt sich dieser Mangel über alle nachnutzenden Kommunen. Falls keine zentrale Prüfung vor dem Roll-out erfolgt – wie wird das verhindert?Bezug: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (BT-Drs. 21/2150).

Antwort ausstehend von Jeanne Dillschneider BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
