Was haben Sie in der bisherigen Legislaturperiode für ein Prüfverfahren zur Verfassungstreue der AfD unternommen?
Sehr geehrte Frau Dillschneider,
als gewählte Abgeordnete des Bundestages sind Sie dem Grundgesetz verpflichtet und sollten dieses und damit unsere Demokratie verteidigen. Dies kann nur geschehen, wenn die im Grundgesetz genannten Regeln auch durchgesetzt werden. Dazu zählt, dass bei ausreichendem Verdacht das Bundesverfassungsgericht beauftragt werden muss, die Verfassungswidrigkeit zu prüfen. Der Verdacht ist durch zahlreiche Gutachten hinreichend begründet. Als Mitglied des Bundestag ist es nun nicht Aufgabe selbst die Prüfung zu übernehmen, jedoch sie anzustoßen. Was haben Sie in der laufenden Legislaturperiode dazu unternommen? Im Voraus besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr K.,
die durch investigative journalistische Recherche offen gelegten Pläne der Rechtsextremist*innen zur Entrechtung und Vertreibung von vielen Millionen Menschen zeigen überdeutlich: Die AfD will ein ganz anderes Land, sie will ein autoritäres Regime der Unterdrückung, Willkür und Gewalt errichten. Relevante Teile dieser Partei meinen es tatsächlich ernst mit ihren Umsturzplänen. Die demokratischen Kräfte müssen gerade vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung alles tun, um sich dem entgegenzustellen, in der täglichen politischen Auseinandersetzung und in der Arbeit in den Regierungen und Parlamenten. Wir befinden uns aktuell mit Blick auf den Rechtsextremismus in unserem Land in einer sich immer weiter zuspitzenden Situation.
Wir haben im Bundestag in den letzten Jahren bereits verschiedene Gesetze beschlossen, mit denen wir den Umtrieben von Extremist*innen rechtsstaatlich entgegentreten: Um den Missbrauch öffentlicher Gelder für Demokratiezersetzung zu verhindern, haben wir eine Regelung verabschiedet, nach der parteinahe Stiftungen nun nicht nur bekennen, sondern auch sicherstellen müssen, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. Eine Stiftung, die dieses Fundament untergräbt, kann keine staatlichen Gelder erhalten. In der Parteienfinanzierung haben wir dafür gesorgt, dass unlautere Parteienwerbung durch reiche Hintermänner nun besser durchkreuzt werden kann. Und wir haben im Bundesrecht dafür gesorgt, dass Verfassungsfeind*innen schneller aus dem Öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das sind nur einige Beispiele.
Im Kampf gegen Rechtsextreme muss der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD im Blick behalten. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und Personalrekrutierung der rechtsextremen Szene. Sie tragen massiv zum Erstarken von Hass und Hetze bei. Deshalb stehen Vereine und Organisationen wie etwa die „Identitäre Bewegung“ oder auch die „Junge Alternative” zu Recht im Fokus der Sicherheitsbehörden und sind bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Sie sind regelmäßig Treiber, wenn es darum geht, rechtsextremistische Positionen der AfD den Weg zu ebnen. Aber auch ein Verbot solcher Vereine ist voraussetzungsvoll. Auch hier ist die Bundesregierung fortlaufend gefordert, auf Basis der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für vereinsrechtliche Maßnahmen gesichert vorliegen, so wie sie es auch schon bei der „Artgemeinschaft“, den „Hammerskins“ und anderen rechtsextremistischen Organisationen getan hat.
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.
Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus unserer Sicht gegeben. Deshalb haben unsere Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag erneut eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen. Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus und gegen seine menschenverachtende Ideologie innerhalb und außerhalb des Parlaments ungemindert fort.
Mit freundlichen Grüßen
Jeanne Dillschneider

