Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
53 %
69 / 130 Fragen beantwortet
Frage von Christoph G. •

Glauben Sie, dass man sich als Politiker bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?

Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

eine mögliche Impfpflicht und die entsprechenden Details der Umsetzung ist aktuell Thema einer parteiübergreifenden Diskussion im Bundestag. Die Empfehlung des Ethikrats zur möglichen Einführung einer Impfpflicht, die einige Argumente des Für und Wider diskutiert, finden Sie hier: https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2021/deutscher-ethikrat-empfiehlt-ausweitung-der-gesetzlichen-impfpflicht/?cookieLevel=not-set. Die Freiheit zur Nicht-Impfung des Einzelnen beschränkt mittlerweile massiv individuelle & kollektive Freiheiten der Vielen. Dies ist einer der Gründe, weshalb ich mich für eine Impfnachweispflicht ab 18 Jahren ausspreche. Unseren Antrag und die restliche Begründung können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf.

Das Paul-Ehrlich Institut erfasst alle Nebenwirkungen und Todesfälle (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Sie fassen zusammen: „Ein Vergleich der Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang im Abstand von einem Tag bis sechs Wochen nach einer COVID-19-Impfung mit der im gleichen Zeitraum statistisch zufällig zu erwartenden Anzahl der Todesfälle (Daten des Statistischen Bundesamtes) ergab für keinen der vier bisher in Deutschland eingesetzten COVID-19-Impfstoffe ein Risikosignal. Dies gilt auch für die Booster-Impfung und für plötzliche, unerwartete Todesfälle (Tabellen 2 und 3). Da nicht in allen Meldungen der Abstand zwischen Impfung und ersten Symptomen bzw. dem Todeszeitpunkt mitgeteilt wurde, wurde eine weitere Analyse unter der Annahme durchgeführt, dass alle Todesfälle, auch solche mit unbekanntem oder sehr langem Abstand nach Impfung, in einem 30- Tage-Zeitfenster stattgefunden hätten. Auch hier zeigte sich kein Risikosignal für eine erhöhte Sterblichkeit für alle vier Impfstoffe mit einem Standardisierten Morbiditätsverhältnis (Standardized Morbidity Ratio, SMR) deutlich unter 1 (SMRs zwischen 0,006-0,033; Daten nicht separat dargestellt)“. Menschen, die eine Kontraindikation für die Impfung haben, müssen sich natürlich auch nicht impfen lassen.

Der Stand der medizinischen Wissenschaft ist dynamisch und neue Erkenntnisse kommen kontinuierlich hinzu. Auf dieser Basis können sich auch politische Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern und Anpassungen müssen vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Janosch Dahmen

Was möchten Sie wissen von:
Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen