Auch die Möglichkeiten, wie sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft darauf Einfluss nehmen können, wurden dort erläutert. Eine unmittelbare Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze kann ich in der bestehenden Rechtslage ebenfalls nicht erkennen
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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