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Jana Schimke
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Frage von Kerstin L. •

Frage an Jana Schimke von Kerstin L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schimke,

als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales bin ich auf Ihre Reaktion gespannt. Als es in der Vergangenheit um die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente ging, wurde eine Einbeziehung von den Bestandsrentnern vehement abgelehnt.

"Es sei zu teuer. Stichtagsregelungen hat es schon immer gegeben. Ein Recht auf Gleichbehandlung sei auch von den Gerichten abgelehnt worden, da sonst Gesetzesänderungen unterbleiben würden. Man kann aber verstehen, dass die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente darüber enttäuscht sind."

So in etwas lauten die Standardantworten von unseren Politikern dazu.

Jetzt lese ich auf der Internetseite vom Bundesrat für die Sitzung am 19.10.2018, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Einbeziehung von Bestandsrentnern empfiehlt (Drucksache 425/1/18).

Ich mache mir keine großen Hoffnungen, dass die Politik über Ihren Schatten springt und sich eingesteht, dass es uns Bestandsrentnern nicht besser geht, als Neurentnern. Somit alles unverändert bleibt.

Mich würde aber interessieren, woher der Sinneswandel kommt?

Mit freundlichen Grüßen

K. L.

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Sehr geehrte Frau Lembke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie beziehen sich auf die vergangene und geplante Änderung, nach denen die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente schrittweise erhöht werden sollen. Ich kann Ihren Unmut darüber verstehen, dass von dieser Regelung nur Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente profitieren sollen.

Gleichwohl folgt diese Änderung einer konkreten Systematik. Künftige Erwerbsminderungsrentner werden gleichzeitig von der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre betroffen sein. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. Das geschah auch in der Vergangenheit. So wurden in der vergangenen Legislatur die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente vom 60. auf das 65. Lebensjahr erhöht.

Ohne eine schrittweise Anpassung der Zurechnungszeiten würden künftige Erwerbsminderungsrentner gegenüber heutigen Beziehern eine weitaus geringere Rente erhalten. Es geht also nicht um eine Besserstellung, sondern um eine zeitgemäße Anpassung bei der Erwerbsminderungsrente. Dieses wird im jetzigen Rentenpaket fortgesetzt und die Zurechnungszeit schrittweise von 65 auf 67 Jahren heraufgesetzt.

Eine Einbeziehung der Bestandsrentner, wie vom Bundesratsausschuss für Arbeit und Soziales und vom Bundesrat empfohlen, mag zwar im Sinne der Bestandserwerbsminderungsrentner sein, ist jedoch mit großen finanziellen Auswirkungen bei der Rentenversicherung und letztendlich den Beitragszahlern verbunden. Zudem ist dies, wie geschildert, auch aus systematischen Gründen schwer nachvollziehbar. Die Gründe, warum der Bundesrat hierzu sich dennoch positioniert hat, kann ich als Bundestagsabgeordnete schwer beurteilen. Da bei diesem Gesetz der Bundesrat lediglich nur angehört aber nicht zustimmen muss, wurde das Gesetz am 8. November aus genannten Gründen im Bundestag in seiner Ursprungsform verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke, MdB

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