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Jan van Aken
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Frage von Philipp P. •

Frage an Jan van Aken von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr van Aken,

es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ponitka,

vielen Dank für ihre Fragen.

zu der Frage, was wir gegen die Autobahnprivatisierung tun:

Meine Fraktion Die Linke hat im Februar den Antrag "Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließen" in den Bundestag eingebracht http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811165.pdf , in dem wir uns klar gegen die Privatisierung aussprechen.
Darüber hinaus haben meine beide FraktionskollegInnen Herbert Behrens und Sabine Leidig mit zwei grünen MdBs und einem SPD-MdB sowie Gewerkschaften (ver.di, VdStra) und anderen Organisationen (BUND, Robin Wood, Naturfreunde, attac, GiB u.a.) die Plattform gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft gegründet. Dieses Bündnis bereitet gerade Aktionswochen vor, die ab 1. April starten sollen. Teilnahme von jedermann und jederfrau erwünscht. Nähere Informationen finden sie unter http://www.keine-fernstrassengesellschaft.de oder http://www.gemeingut.org . Für diese Infrastrukturgesellschaft sind Grundgesetzänderungen mit jeweils Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Theoretisch kann sich der Bundesrat also dagegen stellen. Doch diese Grundgesetzänderungen sind im Gesamtpaket der Bund-Länder-Finanzen enthalten, dem die Ministerpräsidenten der Länder zugestimmt haben, weil sie im Gegenzug 9,7 Mrd. € vom Bund erhalten. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass sich die Länder dem Deal verweigern. Die Chance besteht eher im Bundestag, hier könnten ausreichend SPD-Abgeordnete die Zustimmung versagen – dieses MdBs gilt es mit Bürgeranfragen unter Druck zu setzen.

zu ihrer zweiten Frage nach der Notwendigkeit:

Die Notwendigkeit, die als öffentliche Daseinsvorsorge vom Steuerzahler finanzierte Straßen-Infrastruktur durch Versicherungen und Banken teilweise zu privatisieren, besteht nicht. Absicht des Finanzministers ist, diesen Investoren günstige Anlagemöglichkeiten mit guten Renditen angesichts der Niedrigzinsphase zu bieten. Und Absicht des Verkehrsministers ist, verstärkt Autobahnen und Bundesstraßen zu bauen. Beides lehnt die LINKE ab und wird dies weiterhin vehement bekämpfen.

Mit den besten Grüßen
Jan van Aken