
(...) die europäische Entwicklungspolitik ist im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. Ziel dieser Entwicklungspolitik ist zum einen die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen, demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung der Entwicklungsländer sowie deren Eingliederung in die Weltwirtschaft und zum anderen auch die Bekämpfung der Armut. (...)