
(...) Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern, soll Vätern nun die Möglichkeit gegeben werden, auch gegen den Willen der Mütter vor Gericht eine Beteiligung am Sorgerecht zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine gemeinsame Sorge grundsätzlich möglich ist und das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet werde. (...)