Antwort 10.08.2017 von Jan Matzoll BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Zu Ihrer ersten Frage: Kinderbetreuung in Kitas, Kindergärten, Kintertagespflegestellen und bei allein arbeitenden Tagesmüttern oder -vätern wird noch immer in erster Linie als Verwahrung betrachtet. Als wären Kinder irgendwelche Güter, die man für einen gewissen Zeitraum nur sicher einlagern muss. (...)

