Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der voraussetzungslose Informationszugang erhalten bleibt? Falls nein: Wie begründen Sie diese Einschränkung mit dem Anspruch der CDU auf Rechtsstaatlichkeit?
Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,
nach aktuellen Berichten soll das Informationsfreiheitsgesetz geändert werden. Der bisher voraussetzungslose Zugang zu Informationen der Bundesbehörden könnte künftig an ein „berechtigtes Interesse“ geknüpft werden. Begründet wird dies unter anderem mit Bürokratieabbau. Außerdem sind steigende Kosten im Gespräch.

Antwort ausstehend von Jan-Marco Luczak CDU
