Für das Land Berlin ist kein Abschaffung des IFG geplant. Auskunftsrechte sind aber immer abzuwägen. Die missbräuchliche Nutzung muss ausgeschlossen werden.
Ich sehe grundsätzlich Reformbedarf bei den Staatsanwaltschaften, halte jedoch andere Reformen, wie den Schutz des Landesverfassungsgerichts, für dringlicher.
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Änderung am Berliner IFG dient vor allem dem Schutz kritischer Infrastruktur nach dem Stromanschlag vom Januar 2026
Die LADG-Ombudsstelle und der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses sind für Beschwerden erreichbar.

