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Jan Kürschner
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Frage von Jens C. •

Guten Tag. An wen wendet man sich, wenn die Justiz gerichtsübergreifend aktenkundliche Beweise unterschlägt und die Protagonisten sich gegenseitig absichern?

Ich würde gerne ein Gespräch über die nunmehr seit 2 Jahren andauernde Rechtsbeugung führen, die an S-H Gerichten scheinbar "üblich" geworden ist.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

mein erster Vorschlag wäre, dass Sie sich mit ihrem Anliegen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.

Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.

In einem Gerichtsprozess stehen Ihnen auch als Instrumente Befangenheitsanträge oder Dienstaufsichtsbeschwerden zur Verfügung. Diese sollten aber nur sehr zielgerichtet eingesetzt werden. Bitte befragen Sie vorher hierzu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Wenn es eher darum gehen sollte, dass Gerichte einzelne Beweismittel gar nicht, unzureichend oder aber auch nur nicht in der eigenen Lesart bewerten, sollten Sie den gesamten gerichtlichen Instanzenweg ausschöpfen. Das kann ich Einzelfall erfolgversprechend sein, auch wenn es lange dauern mag.

Ich hoffe, Ihnen zumindest ein wenig weitergeholfen zu haben.

 

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