Portrait von Jan Kürschner
Jan Kürschner
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
93 %
14 / 15 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Jan R. •

Das LFischG § 31 verbietet schädigende, betäubende und giftige Mittel anzuwenden. Ist die Anwendung des giftigen Angelbleis ein faktisches oder strukturelles Folzugsdefizit?

Ihre Kollegin Bina Braun hat die Frage nicht vestanden, können Sie die Frage beantworten?

Das LFischG § 31 verbietet schädigende, betäubende und giftige Mittel anzuwenden. Ist die Anwendung des giftigen Angelbleis ein faktisches oder strukturelles Vollzugsdefizit?

Zur Vermeidung unnötiger Argumentationsketten:

Angeln mit aktiv geführten Bleiködern, bei dem der Gummifisch mit Bleikopf vom Fisch komplett verschluckt wird. Kommt es zum Schnurbruch verendet der Fisch mit dem Bleikopf und wird von einem grösseren Fisch gefressen, Bioakkumulation.

Umwelt-Mindeststandards von Staatengemeinschaften, wie EU oder UNO, sind zu begrüssen. Sollten für Entwicklungsländer eine Verbesserung sein. Ich habe bei Ihren Kollegen in der EU nachgefragt, SH oder BRD liefern keine Daten oder Sonstiges, für eine schnelle Einführung einer EU Regelung, zur Einschränkung von Angelblei.

Portrait von Jan Kürschner
Antwort ausstehend von Jan Kürschner BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Jan Kürschner
Jan Kürschner
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Jan Kürschner