Wie positionieren Sie und Ihre Fraktion sich zu den im TAB-Bericht des Bundestages (2023, Drucksache 20/5646) offiziell anerkannten athermischen Risiken des Mobilfunks?
Sehr geehrter Herr Blankenburg,
ich wende mich an Sie, da der Bundestag mit dem TKG-Änderungsgesetz den Abbau von Hürden für den Mobilfunkausbau forciert, der vorsorgende Gesundheitsschutz aber auf der Strecke bleibt.
Das TAB stellte im Bericht (2023) fest, daß athermische Effekte unterhalb der Grenzwerte nachgewiesen sind. Dennoch verharren die Grenzwerte in der veralteten 26. BImSchV, die nur vor Gewebeerwärmung schützt. Betroffene Bürger und Kommunen sind dieser Dauerstrahlung derzeit rechtlich schutzlos ausgeliefert.
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf (S. 152)
https://link.springer.com/article/10.1186/s12940-026-01288-6 (Abstract S. 1)
https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf (S. 12, S. 144)
Mit freundlichen Grüßen
Peter H.
Sehr geehrter Herr H.,
Zunächst möchte ich auf den von Ihnen angesprochenen Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) eingehen. Dieser stellt eine wertvolle Zusammenfassung des aktuellen Forschungsstandes dar. Er zeigt, dass es zu möglichen athermischen Effekten von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HF-EMF) eine Vielzahl von Studien mit teilweise widersprüchlichen Resultaten gibt. Der Bericht hält fest, dass "ein klarer wissenschaftlicher Nachweis für gesundheitliche Effekte von HF-EMF bislang nur für thermische Wirkungen geführt werden konnte". Das bedeutet, die gesicherte wissenschaftliche Evidenz beschränkt sich aktuell auf die Erwärmung von Körpergewebe.
Ihre Aussage, athermische Effekte unterhalb der Grenzwerte seien "nachgewiesen", muss in diesem wissenschaftlichen Kontext differenziert betrachtet werden. Der TAB-Bericht führt zwar an, dass es in einigen Studien "ernstzunehmende Hinweise" oder Beobachtungen zu möglichen athermischen Wirkungen gibt, z.B. bei Zell- oder Tierstudien. Gleichzeitig betont der Bericht jedoch, dass die methodische Qualität vieler Studien in diesem Bereich ungenügend ist und "die Abwesenheit oder Anwesenheit eines bestimmten biologischen bzw. gesundheitlichen Effekts nicht konsistent nachgewiesen werden" kann. Für viele diskutierte Endpunkte, wie etwa Effekte auf die Kognition oder das Verhalten bei Kindern und Jugendlichen, wird die Evidenz als unzureichend für eine abschließende Beurteilung eingestuft. Folglich empfiehlt der TAB-Bericht in erster Linie weiteren Forschungsbedarf.
Zu Ihrer Kritik an den geltenden Grenzwerten in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV): Diese Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK). Sie wurden entwickelt, um vor den wissenschaftlich nachgewiesenen Risiken zu schützen. Eine Überarbeitung der ICNIRP-Richtlinien im Jahr 2020 bezog neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein, hielt aber an der Begründung fest, dass über thermische Effekte hinausgehende gesundheitliche Auswirkungen als "nicht hinreichend wissenschaftlich belegt angesehen" werden.
Die Bundesregierung und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) prüfen diese Grenzwerte laufend. Nach aktuellem Kenntnisstand gehen von den elektromagnetischen Feldern bei Einhaltung der Grenzwerte keine bestätigten gesundheitlichen Risiken aus. Dies gilt auch für den neuen 5G-Standard. Es ist also nicht so, dass Bürgerinnen und Bürger "schutzlos ausgeliefert" sind; der Schutzrahmen orientiert sich am Stand der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Dennoch verfolgen wir als SPD-Fraktion den Vorsorgegedanken. Zudem befürworten wir die kontinuierliche Begleitforschung, gerade auch mit Blick auf neue Technologien wie 5G und höhere Frequenzbereiche, um mögliche Risiken frühzeitig erkennen zu können. Auch der im TAB-Bericht empfohlene Dialog zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik ist ein wichtiges Instrument der Risikogovernance, das wir unterstützen.
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes von zentraler Bedeutung. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, diesen Ausbau in Einklang mit einem verlässlichen, wissenschaftlich fundierten Gesundheitsschutz zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Blankenburg
