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Ismail Ertug
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Frage von Thorsten G. •

Frage an Ismail Ertug von Thorsten G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ertug,

wieso haben Sie für die "EU-Urheberrechtsreform - Uploadfilter" gestimmt? Ich kann dies nicht nachvollziehen, insbesondere aufgrund der Artikel 11 + 13.

Man bekommt den Eindruck, die Stimmen aus der Bevölkerung (Petition und vieles mehr) und sachkundiger Experten (zB. Tim Berners-Lee, der World-Wide-Web Begründer) wirken weniger
als etwa der Einsatz eines gewissen Axel Springers.

Ich bitte Sie, sich bis zur letzten Abstimmung den nötigen technischen Sachverstand anzueignen.
Es geht um die Freiheit des Internets.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
T. G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich hat sich die Europa-SPD bis zum Schluss für eine Stärkung der Rechte von Kreativen unter Wahrung der Grundrechte der Nutzer_innen eingesetzt. Das betrifft zum einen eine faire Vergütung für die Online-Verwertung intellektuellen Eigentums. Außerdem soll mehr Transparenz durch eine mindestens einmal jährlich stattfindende und umfassende Information über die Verwertung der Inhalte und Werke von Künstler_innen und Urheber_innen gewährleistet werden. Auch die Einführung von Klauseln zur Vertragsanpassung stehen auf der Agenda: Es besteht im Falle eines Missverhältnisses zwischen der ursprünglich vereinbarten Vergütung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet einerseits und den späteren Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke andererseits ein Anspruch darauf, dass zusätzlich angemessen und fair vergütet wird. Zudem haben wir uns zur Streitbeilegung für die Einführung eines alternativen Verfahrens zur Möglichkeit für Künstler_innen eingesetzt, mithilfe dessen sie über ihre Vertretungsorganisation Unstimmigkeiten bei Transparenz und Vertragsanpassung beilegen können. Zuletzt haben wir uns für ein Widerrufsrecht stark gemacht, das es Urheber_innen und Künstler_innen erlaubt, ihr Recht auf Widerruf bestehender Verwertungsverträge auszuüben, sofern das Werk nicht verwertet oder gegen die Transparenzpflichten verstoßen wird.

Richtig ist aber leider auch, dass die Einführung eines Upload-Filters nicht verhindert werden konnte. Die Bestimmungen hierzu wurden bis zuletzt kontrovers diskutiert. Es ist klar, dass Uploadfilter die Meinungsfreiheit gefährden, denn Algorithmen sind nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Fälschlicherweise herausgefilterte Inhalte erscheinen damit gar nicht erst online. Eine konservative Mehrheit hat die Europa-SPD allerdings bei dem Versuch überstimmt, die rechtlich unsichere Passagen vollständig aus den Texten zu entfernen. Auf Drängen der Europa-SPD hat der konservative Berichterstatter allerdings seine ursprünglich noch radikalere Position zu Uploadfiltern entschärft.

Sie äußern, dass ich für den Bericht zur Urheberrechtsreform gestimmt habe. Aufgrund eines Abstimmungsfehlers wurde dies korrigiert: Ich habe damit endgültig mit „nein“ gestimmt. Der Voss-Bericht zur Urheberrechtsreform wurde somit von mir als Ganzes abgelehnt. Sie können dies unter folgendem Link nachvollziehen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bPV%2b20180912%2bRES-RCV%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE

Auf Seite 39 des Abstimmungsberichts wird dies deutlich. Mein Name ist dort bei "-", also Ablehnung aufgeführt.

Leider hat sich dies nicht auf das Endergebnis der Abstimmung ausgewirkt.

Freundliche Grüße

Ismail Ertug