(...) 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, jedoch sind die Verträge, mit denen die Nutzung von Dienstwagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im einzelnen geregelt werden, individuell ausgestaltet. Es ist mir daher nicht möglich, auf Details hinsichtlich dieses Innenverhältnisses zwischen Herrn Prof. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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