Portrait von Ingrid Fischbach
Antwort 11.12.2012 von Ingrid Fischbach CDU

(...) vielen Dank für Ihre Email vom 27. November, in welcher Sie Stellung zur Griechenlandabstimmung im Deutschen Bundestag beziehen. Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass auch die Abgeordnetenentschädigung der Einkommenssteuerpflicht unterliegt. (...)

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Antwort 30.11.2012 von Ingrid Fischbach CDU

(...) Dieser Vorschlag entstammt der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, ihm lagen die Überlegungen zugrunde, dass viele gut ausgebildete Frauen nach der Familien- und Pflegephase gerne wieder in den Beruf zurückkehren möchten, dies aber aufgrund der Doppelbelastung im Haushalt oft nicht können. Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen halte ich angesichts dieser Ausgangslage für sinnvoll, allerdings profitieren davon z. Zt. (...)

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Antwort 20.11.2012 von Ingrid Fischbach CDU

(...) Gerne erläutere ich Ihnen die inhaltlichen Gründe, die nach meiner Auffassung gegen die generelle Veröffentlichung von Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sprechen. Diese Arbeiten werden in der Regel nicht mit dem Ziel einer Veröffentlichung verfasst. (...)

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Antwort 26.10.2012 von Ingrid Fischbach CDU

(...) Die Tatsache, dass Deutschland die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung vom 30. Oktober 2003 noch nicht ratifiziert hat, betrifft uns nicht erst seit dieser Wahlperiode. (...)

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Antwort 22.08.2012 von Ingrid Fischbach CDU

(...) Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass eingetragenen Lebenspartnern aus dieser Situation kein steuerlicher Nachteil erwachsen darf. Die finanzielle Gleichstellung trägt der Tatsache Rechnung, dass auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer Verantwortung übernommen wird und wäre daher nur folgerichtig. (...)

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Antwort 15.08.2012 von Ingrid Fischbach CDU

(...) § 34 SGB V dürfen Krankenkassen für sogenannten „Lifestyle-Therapien“ nicht aufkommen. Begründet wird dies damit, dass eine Finanzierung von Arzneimitteln, deren Einsatz im Wesentlichen durch die Art der persönlichen Lebensführung bedingt ist, durch denjenigen erfolgt, der diese individuelle Bedürfnisbefriedigung zur Aufwertung des Selbstwertgefühls anstrebt. Eine Finanzierung zu Lasten der Solidargemeinschaft sollte ausdrücklich ausgeschlossen sein. (...)