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Ingrid Fischbach
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Frage von Holger K. •

Frage an Ingrid Fischbach von Holger K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Frau Fischbach,

Dienstwagen werden nach meinen Informationen an das Einkommen von Mitarbeitern angerechnet, wenn diese die Fahrzeuge auch privat nutzen.

Wie werden Dienstwagen und Fahrer eines Dienstfahrzeuges beim Einkommen des "Chefs / Vorstandes z.B. einer Krankenkasse, oder Bank, angerechnet – berücksichtigt?

Braucht der „Chef“ z.B. der TK-Chef Norbert Klusen diese Vorteile / Einnahmen, sowie die Bonus-Zahlungen nicht zu versteuern? Siehe Medienberichte über Bonus-Zahlungen, Fahrer, Dienstwagen und Spitzen-Einkommen

Wer genehmigt den Vorstand der TK die Bonus-Zahlungen und die Höhe der Spitzeneinkommen und Dienstwagen mit Fahrer?

Genehmigt – bedient sich der Vorstand bei der TK oder bei Banken, usw. - selbst?

Welche Gesetze regeln das?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Klekar

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klekar,

vielen Dank für Ihre Email auf Abgeordnetenwatch, in der Sie Stellung zur Versteuerung von Dienstwagen nehmen. Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer für private Zwecke ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, jedoch sind die Verträge, mit denen die Nutzung von Dienstwagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im einzelnen geregelt werden, individuell ausgestaltet. Es ist mir daher nicht möglich, auf Details hinsichtlich dieses Innenverhältnisses zwischen Herrn Prof. Klusen und der Techniker Krankenkassen einzugehen, sie sind mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB