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Ingo Wellenreuther
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Frage von Benjamin H. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Benjamin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Wie stehen Sie zur automatisierten Erkennung von Bürgerinnen und Bürgern anhand biometrischer Daten (z.B. Gesichtserkennung) im Öffentlichen Raum?

Ich beziehe mich u.a. auf folgenden Medienbericht: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Maschinenlesbarer-Mensch-Verbot-automatisierter-Gesichtserkennung-gefordert-4630974.html

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hünig,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema biometrische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen.

Das bestehende Bundespolizeigesetz soll reformiert werden. In diesem Zusammenhang wird über die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für eine automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nur an Verkehrsknotenpunkten – beispielsweise an Flughäfen und Bahnhöfen – durch die Bundespolizei diskutiert.

Zwar ist eine entsprechende Regelung aus einem ersten Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz vom Bundesinnenministerium herausgenommen worden, weil noch offene Rechtsfragen zu klären sind. Das halte ich angesichts der sensiblen Materie auch für absolut richtig.

Aber berechtigtes Ziel ist, Schwerstkriminelle, die bereits in polizeilichen Fahndungsdateien sind, durch die technische Möglichkeit einer digitalen Gesichtserkennung schneller dingfest zu machen. Diesen Ansatz halte ich für unterstützenswert.

Geklärt werden muss dabei unter anderem, welche Straftaten und welche Fahndungsdateien (Referenzdatenbanken) zum Abgleich herangezogen werden. Sollte der technische Scan in der Anwendung keine Übereinstimmung mit einer gesuchten Person aus der Referenzdatenbank ergeben, dann soll das gescannte Gesicht Sekunden später automatisch wieder gelöscht werden. Damit ist sichergestellt, dass unbescholtene Bürger weder registriert noch identifiziert werden.

Den Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung halte ich deshalb für rechtlich zulässig und im Sinne einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung für tatsächlich geboten, um dadurch Schwerstverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther