Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Andrea T. •

Frage an Inge Gräßle von Andrea T. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Gräßle,
demnächst soll das neue Leistungsschutzrecht verabschiedet werden. In der jetzigen Form führt es zu durch die Betreiberhaftung zum Aufbau einer Infrastruktur für Zensur. ( Upload-Filter).
Es nützt vor allem einigen mächtigen Medienkonzernen.
Betreiber von persönlichen Blogs werden kriminalisiert. Die nicht-kommerzielle Nutzung von Inhalten ist die Basis der Fan Communities im Internet.
Ich möchte ein Internet für Bürger, nicht nur für Konzerne, ohne vorauseilende Zensur. Ich möchte nicht für einen nicht-kommerziellen Blogbeitrag in meiner Community kriminalisiert werden, weil er einen Link enthält, noch ständig einen Anwalt als Berater beschäftigen.
Nicht kommerziellen Nutzer sollten nicht wie Firmen behandelt werden.
Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei möchte ich Ihnen gerne meine Haltung zur Urheberechtsreform und dem darin enthaltenen Leistungsschutzrecht darlegen.

Im Europäischen Parlament sind wir uns alle einig, dass eine Reform des Urheberrechts dringend notwendig ist, um es an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern und Internetnutzern zu berücksichtigen. Um diesen unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden, hat der Rechtsausschuss des Parlaments die Ansichten beider Seiten, die der Urheber und die der Internetnutzer, mit in seinen Gesetzestext einfließen lassen. Denn der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU.

Das Leistungsschutzgesetz, Artikel 11, soll dabei europäische Urheber, wie Künstler, Autoren, Schauspieler, Musiker und anderen die Möglichkeit geben, falls ihre Werke kommerziell genutzt werden, eine Vergütung zu erhalten. Dies betrifft private Internetnutzer nicht. Auch Hyperlinks können weiter benutzt werden.

Betreiber von Blogs werden nicht kriminalisiert, da die nichtkommerzialisierte Nutzung von urheberrechtlichen Werken von Artikel 13 ausgenommen ist. Das heißt, eine Erkennungssoftware soll nur bei Plattformen eingesetzt werden, die von Verstößen gegen das Urheberrecht am meisten profitieren. Die großen Plattformen sollen in Zukunft die Künstler fair für ihre Leistung entlohnen. Die geplante Erkennungssoftware soll zum Einsatz kommen, um Urheberrechtsverstöße aufzudecken und zu verhindern, vorausgesetzt die Rechteinhaber stimmen dem zu. Von "Uploadfiltern" oder einem generellen Monitoring kann hier also nicht die Rede sein. Zusammenfassend: nichtkommerzielle Nutzer, wie die Nutzer und Betreiber privater Blogs oder auch privater Homepages sind nicht von Erkennungssoftwares betroffen.

Zum Stand des Gesetzgebungsprozesses möchte Ihnen noch mitteilen, dass der Bericht des Rechtsausschuss Anfang Juli vom Plenum in der jetzigen Fassung abgelehnt wurde. Damit wird der Verhandlungsbeginn mit dem Ministerrat zunächst verschoben. Das bedeutet, dass es in der Plenarsitzungswoche im September die Möglichkeit gibt, Änderungen am bisherigen Bericht des Rechtsauschusses einzubringen. Ein Abgeordneter kann mit Unterstützung der Fraktion, des Ausschusses oder mit mindestens einem Zwanzigstel der Mitglieder des Parlaments Änderungsanträge zum Bericht des Rechtsauschusses einreichen. Wie der Rechtstext dann letztendlich aussehen wird, lässt sich also zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit sagen, da dieser sich in den Verhandlungen mit dem Ministerrat nach der Mandatserteilung im Plenum noch einmal ändern kann.

Mit freundlichen Grüßen

Inge Gräßle

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