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Ines Schwerdtner
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Frage von Axel S. •

Wie hoch planen Sie die Vermögensfreibeträge bei Selbstständigen ohne nennenswerte Rentenansprüche?

Sie planen, Vermögen bereits ab 1 Mio. € einer Vermögenssteuer zu unterwerfen. Dabei unterscheiden Sie aber offenbar nicht, ob der Vermögende daraus seine privaten Alterseinkünfte zum Beispiel aus Mieten oder Dividendenzahlungen bestreiten muss, oder ob jemand – wie Sie selbst zum Beispiel als Abgeordnete – bereits hohe Ansprüche gegen Dritte hat. Wer nur 26 Jahre im Bundestag saß, hat bereits einen Anspruch auf über 8.000 € Altersruhegeld monatlich gegenüber uns Steuerzahlern. Kapitalisiert über 20 Jahre bei 3 % entspricht auch das einem Vermögen von weit, weit über 1.000.000 €. Dieses "verrentete" Vermögen wird aber nur der Einkommensteuer unterzogen, während der Selbstständige, der seine Altersversorgung privat organisiert hat, beides zahlen soll, also Einkommens- und Vermögenssteuer, und damit brutal benachteiligt wäre.

Müssen Menschen ohne oder mit nur geringen Rentenansprüchen (meist Selbständige) daher nicht deutlich höhere Freibeträge von mindestens 3 Mio. € haben?

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