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Frage von Heinrich L. •

Wird mit der Tarifierung der Hauptstadtzulage im Tarifabschluss des TV-L die Hauptstadtzulage nun auch an den Hochschulen gezahlt?

Sehr geehrte Frau Czyborra,

seit Jahren besteht an den Hochschulen eine Ungleichbehandlung bezüglich der Hauptstadtzulage, die den Beschäftigten als eines nur mittelbaren Landesbetriebs verwehrt bleibt. Es besteht sogar die obskure Situation, dass die verbeamteten Kollegen an den Hochschulen die Zulage erhalten, die Angestellten im Bereich des TV-L aber leer ausgehen. Wie verhält es sich nun nach dem Abschluss des Tarifvertrags?

Mit freundlichen Grüßen,
Heinrich L.

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