Beim Entzug des Regelbedarfes bei willentlicher Arbeitsverweigerung können die Betroffenen ihre Bedarfe jederzeit durch Verdiensteinnahmen über die Annahme des konkreten Jobangebotes decken und so eine Verschuldung vermeiden
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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