Für die Berücksichtigung von Einkommen ist eine möglichst einfache Regelung erforderlich, die für alle Beteiligten gut nachvollziehbar und umsetzbar ist. Der Gesetzgeber hat sich daher für das Zuflussprinzip entschieden, wonach eine Einnahme stets im Monat des Zuflusses berücksichtigt wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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