
Die Verpflichtung, eine Betriebsrente zu zahlen, wäre jedoch eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung der Unternehmen, die wirtschaftliche Folgen hätte, bis hin zu möglichen Kündigungen. Deshalb sollte es grundsätzlich dabeibleiben: Ob und in welcher Höhe eine Betriebsrente gezahlt wird, ist Teil der freiwilligen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.