Die gesetzliche Rentenversicherung wurde und wird im sogenannten Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Leistungen in einem Zeitraum unmittelbar aus den Einnahmen für denselben Zeitraum finanziert werden.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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