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Frage von Josef D. •

Gibt es eine Vertrauensschutzregel für rentennahe Jahrgänge? Wie sind rentennahe Jahrgänge definiert?

Sehr geehrter Herr Heil,

meine Frau könnte ab November 2026 die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit) in Anspruch nehmen. Gibt es im Fall der Abschaffung dieser Rente eine Vertrauensschutzregelung etc. für rentennahe Jahrgänge, deren Planung ansonsten komplett sinnlos gewesen wäre?
Die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) könnte meine Frau jetzt schon beantragen, würde jedoch weniger Rente erhalten (Abschläge).
Zudem steht im Raum, dass die Abschläge hierfür erhöht werden sollen (Forderung von sogenannten Wirtschaftsweisen, Experten und Professoren, die selbst nicht betroffen sind)

Eine vernünftige Planung / Entscheidung scheint für den "Normalbürger" kurz vor der Rente derzeit nicht möglich, weil bestehende Regeln fast jeden Tag in Frage gestellt werden.

Besten Dank für Ihre Bemühungen.

Josef D.

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