
Vom jeweiligen Einkommen werden vor der Anrechnung auf das Bürgergeld Freibeträge und Absetzbeträge abgezogen. Bei einer Erwerbsminderungsrente als „sonstiges“ Einkommen werden grundsätzlich auch Absetzbeträge wie z.B. eine Versicherungspauschale einkommensmindernd berücksichtigt.