Vom jeweiligen Einkommen werden vor der Anrechnung auf das Bürgergeld Freibeträge und Absetzbeträge abgezogen. Bei einer Erwerbsminderungsrente als „sonstiges“ Einkommen werden grundsätzlich auch Absetzbeträge wie z.B. eine Versicherungspauschale einkommensmindernd berücksichtigt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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