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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Vom jeweiligen Einkommen werden vor der Anrechnung auf das Bürgergeld Freibeträge und Absetzbeträge abgezogen. Bei einer Erwerbsminderungsrente als „sonstiges“ Einkommen werden grundsätzlich auch Absetzbeträge wie z.B. eine Versicherungspauschale einkommensmindernd berücksichtigt.

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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.

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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts zur Preis- und Lohnentwicklung

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Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Unter anderem sorgen wir endlich für eine Dynamisierung der Opferrente: Die Rente für die derzeit noch lebenden 38.000 politischen Häftlinge mit 90-tägiger Hafterfahrung wird erstmalig seit der letzten Erhöhung 2019 anlehnend an die Rentenentwicklung der letzten Jahre im Juli 2025 auf einen Sockelbetrag von 400€ angehoben und dann - ab 2026 - an die allgemeine Rentenanpassung gekoppelt. Diese Änderungen sollen ab dem 1. Juni 2025 gelten.

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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hat keine finanziellen Auswirkungen auf eine Person mit einem Jahresgehalt von brutto 60.000 Euro (5.000 Euro monatlich), da die oben genannten Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.