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Hubertus Heil
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Frage von Lolita E. •

Sehr geehrter Herr Heil, ist es richtig dass die teil-em-rente vom jobcenter zu 100% als Einkommen bei einem Aufstocker der in Teilzeit berufstätig ist angerechnet wird? Vielen Dank für ihre Antwort

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Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Das Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Leistung, die der Existenzsicherung dient und damit nachrangig ist. Das heißt, dass leistungsberechtigt nur ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderer Stelle erhält. So sind im Rahmen der Selbsthilfe grundsätzlich jegliche Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verwenden. Hierzu gehören Einkommen aus Erwerbstätigkeit und auch „sonstiges“ Einkommen wie z.B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Liegen solche Einkommen vor, werden sie angerechnet.

Vom jeweiligen Einkommen werden vor der Anrechnung auf das Bürgergeld Freibeträge und Absetzbeträge abgezogen. Bei einer Erwerbsminderungsrente als „sonstiges“ Einkommen werden grundsätzlich auch Absetzbeträge wie z.B. eine Versicherungspauschale einkommensmindernd berücksichtigt. Hat jemand Einkommen aus Erwerbstätigkeit und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, wird die Versicherungspauschale vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit abgesetzt und kann nicht nochmal bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abgezogen werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

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